Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Reisemobils. Zwischen dem Mieter sowie dem Vermieter kommt ein Mietvertrag zustande. Es gelten die im Mietvertrag angeführten Bestimmungen. Die im
Mietvertrag angegebene Übergabe- und Rückgabecheckliste ist vom Mieter und Vermieter auszufüllen und zu unterschreiben. Zudem stellt die Übergabe- und Rücknahmecheckliste einen Zusatz zum Mietvertrag dar.

2. Vertrag, Rücktritt und Stornierung

Das Vertragsverhältnis ist nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters verbindlich. Der Vermieter gewährt dem Mieter ein Vertragsrücktrittsrecht, mit nachfolgender Pauschalisierung:

  • 10 % des Mietpreises bei 60 Tagen vor dem Mietbeginn
  • 30 % des Mietpreises bei 30 Tagen vor dem Mietbeginn
  • 100 % des Mietpreises bei Nichtabnahme

Sollte das Fahrzeug am vereinbarten Tag nicht abgeholt werden, ist der Vermieter zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Der Rücktritt kann ausschließlich schriftlich oder niederschriftlich erfolgen.

3. Preise / Zahlungen und Kaution

Grundlage sind die auf der Website, in Portalen oder auf Werbemittel beschriebenen Preise. Nicht im Mietpreis enthalten sind die Kosten für Kraftstoff, Schmierstoffe (im Mietzeitraum), Camping- und Stellplatzgebühren, Maut- Park- und Fährgebühren als auch Bußgelder und Gebühren, die der jeweiligen Straßenverkehrsordnung erwachsen.

Versicherungsschutz (Haftpflicht, Teil- und Vollkasko) sowie Wartung und Verschleißreparaturen sind im Mietpreis enthalten.

Nach dem Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20% binnen 8 Tagen fällig. Der Restbetrag wird komplett vor Fahrzeugübernahme fällig.

Kaution: Die vom Mieter zu leistende Kaution beträgt derzeit und nicht anders vereinbart 2.500,00 Euro. Diese ist bis zur Fahrzeugübergabe in bar, oder vorab per Überweisung zu leisten. Der Vermieter kann die Auszahlung der Kaution verweigern, wenn ein Schaden am Fahrzeug entstanden ist.

Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen (Zahlung des Mietpreises, Kaution, Vorlage eines gültigen Führerscheins sowie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses im Original) nicht nach, so ist der Vermieter berechtigt, die Fahrzeugherausgabe am vereinbarten Tag zu verweigern. Dies gilt ebenso für den 2. Fahrer, dieser ggf. im Mietvertrag eingesetzt wurde.

4. Fahrzeugnutzung und Pflichten des Mieters

Das Mindestalter des 1. Fahrers sowie des 2. Fahrers beträgt 21 Jahre. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und von denen im Mietvertag schriftlich benannten Personen geführt werden. Weitergabe an Dritte ist untersagt. Bei Verstößen ist der
Vermieter berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Der Mieter haftet uneingeschränkt persönlich für Schäden, die aus der unerlaubten Weitergabe und Führung des Fahrzeuges an Dritte entstehen. Der Mieter ist verpflichtet das
Fahrzeug mit größter zu behandeln und vor Diebstahl und Beschädigungen zu schützen.

Das Rauchen ist im Fahrzeug nicht gestattet!! Dem Mieter wird untersagt, die Teilnahme mit dem Fahrzeug an Fahrzeugtests, motorsportlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Insbesondere wird dem Mieter untersagt, im Fahrzeug gefährliche
Stoffe (explosive, radioaktive, giftige, entzündliche) zu transportieren. Die gewerbliche Nutzung des Fahrzeuges ist untersagt.

Werden an dem Fahrzeug unterwegs Schäden festgestellt, so ist der Mieter verpflichtet den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Sollte eine Reparatur notwendig werden, ist das Fahrzeug unverzüglich abzustellen und eine Weiterfahrt –
auch bis zur nächsten Werkstatt – nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Die Genehmigung des Vermieters ist abzuwarten, bevor die Erteilung der Reparaturbeauftragung erfolgt.

Der Mieter wird dringend angewiesen die Markise nie bei starkem Wind und / oder Regen zu benutzen.

Bei Unfällen oder Schäden am Fahrzeug ist der Vermieter berechtigt, alle nötigen Reparaturen zu veranlassen, diese den Zustand des Fahrzeuges vor dem Unfall oder Schadens wiederherstellen.

Die vom Mieter verschuldeten Schäden sowie bei Verlust des Fahrzeuges haftet der Mieter in unbegrenztem Umfang.

Dem Mieter wird das Fahrzeug im Innen- und Außenbereich gereinigt übergeben.

Wird das Fahrzeug innen nicht gereinigt übergeben, entfallen an den Mieter pauschal 180,00 Euro. Sollte der Fäkalientank nicht gereinigt sein entfallen 100,00 Euro an den Mieter. Die Außenreinigung ist im Mietpreis enthalten.

5. Versicherung

Das Fahrzeug ist gemäß den Versicherungsbestimmungen mit einer SB von 2.000,00 EURO vollkaskoversichert.

6. Sonstige Bestimmungen

Der asiatische Teil der Türkei ist als Reiseziel ausgeschlossen.